Krebsfrüherkennung

1971 wurden Krebsfüherkennungsuntersuchungen in Deutschland bundesweit eingeführt und sind Bestandteil des Leistungsspektrums der Krankenkassen.
Der Gesetzgeber trug damit der Tatsache Rechnung, dass bösartige Gewebsveränderungen nur bei rechtzeitigem Erkennen heilbar sind; bei bestimmten Krebsarten können durch eine sorgfältig durchgeführte Untersuchung der Übergang von einer Krebsvorstufe in den endgültigen Krebs verhindert werden.
Ab Januar 2020 ist das neue organisierte Programm zur Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs gestartet. Bei auffälligen Befunden sieht das Programm neue Abläufe und Zusatzuntersuchungen zur Abklärung vor, zu denen wir sie gerne beraten.
 




Folgende Untersuchungen können Sie zu Lasten ihrer Krankenkasse einmal jährlich in Anspruch nehmen:

  • Ab dem 20. Lebensjahr gynäkologische Untersuchung mit einem Zellabstrich vom Muttermund.
  • Ab 30. Lebensjahr Abtasten der Brust.
  • Ab 35. Lebensjahr gynäkologische Untersuchung plus alle 3 Jahre ein Kombinationstest, bei dem ein Abstrich auf HPV Viren (Gebärmutterhalskrebsviren, die beim Geschlechtsverkehr übertragen werden) und Zellveränderungen untersucht wird. Bei 5% aller Frauen persistiert dieses Virus, 80% davon entwickeln in den nächsten 2 Jahren Antikörper, in den wenigsten Fällen entwickelt sich eine Erkrankung.
  • Kontrolle der Haut auf  auffällige Pigmentveränderungen
  • Ab dem 50. Lebensjahr kommen hinzu: immunologischer Stuhltest zur Darmkrebsvorsorge (FOB)  und
  • Seit Anfang 2006 alle 2 Jahre Röntgenuntersuchung der Brust (Mammographiescreening) www.mammo-programm.de
  • Ab dem 55. Lebensjahr kann alle 10 Jahre vorsorglich eine Darmspiegelung (Coloskopie) durchgeführt werden (Überweisung zum Gastroenterologen)

Als IGeL (Individuelle Gesundheitsleistung) von Ihnen jederzeit zusätzlich wählbar:
Brustultraschall und transvaginaler Ultraschall.



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